Die auf das Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte Kanzlei Schicketanz-Breede berät und vertritt Mandanten bei rechtlichen Problemen, wie sie zahlreich im täglichen Leben vorkommen können.
Die Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Landeshauptstadt Kiel im Stadtteil Mettenhof. Aufgrund der guten Verkehrsanbindung ist sie auch aus anderen Stadtgebieten (z.B. Gaarden, Neumühlen-Dietrichsdorf, Elmschenhagen, Wellingdorf, Friedrichsort, Schilksee) oder aus angrenzenden Kreisen (z.B. Rendsburg-Eckernförde, Plön, Schleswig-Flensburg) schnell zu erreichen.
Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen betreffen nicht selten verschiedene Rechtsgebiete. Probleme aus den Bereichen Sozialrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht überschneiden sich ständig. Schicksalsschläge wie Krankheit, Tod oder Unfall ferner Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit aber auch eine Kündigung, Trennung oder Scheidung führen oftmals zur Existenznot.
Sozialleistungen dienen der Existenzsicherung. Oftmals wird aber mit Behörden (z.B. Jobcenter, Arbeitsamt, Familienkasse, Krankenkasse, Rentenversicherung) um Ansprüche und Rechte gestritten. Nicht selten werden Anträge nicht bearbeitet. Leistungen werden abgelehnt oder gekürzt. Sanktionen werden verhängt, weil z.B. ein Meldetermin versäumt oder der Job gekündigt wurde, eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande kam oder Pflichten aus einer solchen verletzt wurden. Häufig wird beim Bürgergeld (Hartz IV) Einkommen z.B. aus Erwerbstätigkeit, Kindergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Rente oder Elterngeld falsch und zu hoch angerechnet oder Freibeträge werden falsch berechnet. Erhalten Sie zu wenig Leistungen, ist die Existenz bedroht. Vielleicht müssen Sie auch die Miete teilweise aus der Regelleistung zahlen, weil das Jobcenter oder das Sozialamt die Miete kürzt und Ihnen nur die Mietobergrenze gewährt.
Mittellosigkeit führt dann oft zu Mietschulden und zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages mit drohender Wohnungslosigkeit oder der Strom wird abgestellt, weil das Geld für die Miete und Abschlagszahlungen fehlt. Des Öfteren werden Leistungen durch Aufrechnung oder Verrechnung von Überzahlungen mit behördlichen Forderungen aus Erstattungsbescheiden gekürzt.