Das Sozialrecht regelt die Absicherung sozialer Risiken wie beispielsweise
- Arbeitslosigkeit
- Einkommenslosigkeit
- Krankheit
- Behinderung
- Pflegebedürftigkeit
- Unfall
- Erwerbsunfähigkeit
Es gibt 12 Sozialgesetzbücher, das Sozialgesetzbuch I bis XII (SGB I bis SGB XII). Jedes einzelne Sozialgesetzbuch ist dabei ein eigenständiges Gesetz.
Darüber hinaus gibt es weitere zahlreiche Gesetze, die als Sozialgesetze gelten, aber nicht in die 12 Sozialgesetzbücher integriert sind.
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