Das Sozialrecht regelt die Absicherung sozialer Risiken wie beispielsweise
- Arbeitslosigkeit
- Einkommenslosigkeit
- Krankheit
- Behinderung
- Pflegebedürftigkeit
- Unfall
- Erwerbsunfähigkeit
Es gibt 12 Sozialgesetzbücher, das Sozialgesetzbuch I bis XII (SGB I bis SGB XII). Jedes einzelne Sozialgesetzbuch ist dabei ein eigenständiges Gesetz.
Darüber hinaus gibt es weitere zahlreiche Gesetze, die als Sozialgesetze gelten, aber nicht in die 12 Sozialgesetzbücher integriert sind.
Hierzu gehörig beispielsweise folgende Gesetze:
- BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz
- BEEG – Bundeselterngeldgesetz
- BKGG – Bundeskindergeldgesetz
- OEG – Opferentschädigungsgesetz
- UVG – Unterhaltsvorschussgesetz
- WoGG – Wohngeldgesetz
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