Was ist Sozialrecht?
… in der Theorie
Deutschland ist nach dem Grundgesetz ein Sozialstaat. Aus dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich, dass der Staat ein System der sozialen Sicherheit gewähren muss.
Das Sozialrecht soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen gestalten. Es soll dazu beitragen,
- ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
- gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen,
- die Familie zu schützen und zu fördern,
- den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
- besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
… in der Praxis
Leider funktioniert das Sozialsystem nicht immer so, wie es notwendig wäre. Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialstaat müssen oft erstritten werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
In der alltäglichen Praxis wird beispielsweise häufig
- nicht oder nicht zeitnah über Anträge entschieden,
- der Antrag auf die dringend benötigte Leistung abgelehnt, gestrichen oder gekürzt,
- die beantragte Leistung falsch berechnet,
- zu Unrecht eine Rückforderung erhoben.
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