Arbeitsrecht

Was regelt das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht stellt ein eigenständiges Rechtsgebiet dar und umfasst alle Rechtsregeln, die sich mit der unselbstständigen, abhängigen Arbeit befassen.

Die wesentliche Aufgabe des Arbeitsrechts besteht darin, die widerstreitenden Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern angemessen auszugleichen.

Zu unterscheiden sind

  • das Individualarbeitsrecht und
  • das Kollektivarbeitsrecht.

 

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Bei Individualarbeitsrecht stehen also die Parteien des Arbeitsverhältnisses – die Individuen – im Mittelpunkt. Insbesondere regelt das Individualarbeitsrecht die direkten Rechte und Pflichten beider Vertragspartner in Hinblick auf:

  • den Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags,
  • die Arbeitspflichten des Arbeitnehmers (sog. Arbeitnehmerpflichten),
  • die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers,
  • den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers,
  • die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • die Arbeitszeiten
  • die Arbeitssicherheit
  • die Befristung des Arbeitsvertrags (sog. befristeter Arbeitsvertrag)
  • das Kündigungsrecht, etc.

Die wichtigsten Gesetze sind z.B.

  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • das Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • die Gewerbeordnung (GewO)
  • das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • das Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • das Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • das Nachweisgesetz (NachwG)
  • das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und viele mehr.

 

Kollektivarbeitsrecht

Beim Kollektivarbeitsrecht steht nicht der einzelne Arbeitnehmer im Fokus, sondern ein Kollektiv. Das Kollektivarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmerkollektiven (wie Gewerkschaften und Betriebsräten) einerseits und den entsprechenden Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite. Der einzelne Arbeitnehmer wird hier nicht direkt betroffen, sondern nur mittelbar über seine Interessenvertretung.

Hierzu gehören insbesondere das Tarifvertragsrecht und das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen mit den gesetzlichen Regelungen im

  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
  • Tarifvertragsgesetz (TVG)