Damit ich Sie vertreten kann, muss ich von Ihnen bevollmächtigt worden sein. Um dieses gegenüber Dritten nachzuweisen, benötige ich die von Ihnen ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht im Original.
Können Sie die Kosten für eine Beratung und Vertretung durch mich nicht aufbringen, haben Sie die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Für die Beantragung ist die Verwendung des beigefügten Formulars erforderlich.
Sollten Ihnen die Geldmittel für eine gerichtliche Klärung fehlen, besteht die Möglichkeit, für das Verfahren die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu beantragen. Hierfür ist das beigefügte Formular zu verwenden, dem Nachweise zu sämtlichen Ihrer Angaben in Kopie beizufügen sind (zB. aktueller SGB II-Bescheid, aktuelle Kontoauszüge, aktuelle Verdienstabrechnung, Mietvertrag etc.).
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