Was Sie von mir erwarten können

Eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber bedeutet Sorgen, Anspannung und Ängste. Als Arbeitnehmer fühlt man sich dem „mächtigen“ Betrieb gegenüber oftmals nicht gewachsen. Dies hat zur Folge, dass viele Arbeitnehmer auf Ihre Rechte und damit auf sehr viel Geld verzichten.

Ich kann das für Sie ändern. Ich stehe Ihnen bei und kämpfe für Sie und Ihre Rechte.

Durch meine juristische Fachkompetenz auf dem Gebiet des Arbeitsrechts werde ich gemeinsam mit Ihnen eine lösungsorientierte und auf Ihr Interesse ausgerichtete Strategie erarbeiten. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten werden arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen meist nicht durch Schriftsätze der Anwälte entschieden, sondern durch die richtige Verhandlungsstrategie und das entsprechende Verhandlungsgeschick.
Kompetent und zeitnah berate ich meine Mandanten zu allen ihren arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen. Ich garantiere Ihnen kurzfristige Besprechungstermine, da gerade im Arbeitsrecht besonders kurze Fristen gelten. Gerne gebe ich Ihnen schon im ersten Termin eine Einschätzung darüber, welche Ziele realistisch für Sie erreichbar sind.

Auch bei heftigen Konflikten am Arbeitsplatz ist eine außergerichtliche Streitbeilegung oftmals die bessere Alternative für alle Beteiligten. Ich helfe dabei, Streitigkeiten im Sinne meiner Mandanten zu lösen. Sollte eine außergerichtliche Konfliktlösung nicht möglich sein, bin ich Ihr erfahrener und durchsetzungsstarker Interessenvertreter vor Gericht.

Viele arbeitsrechtliche Probleme führen oftmals auch zu weiteren Problemen.
Zahlt beispielsweise der Arbeitgeber den Lohn nicht, so führt dies häufig zu Mietrückständen und Schulden bei Energieversorgungsunternehmen. Fristlose Kündigungen des Mietverhältnisses oder die Einstellung der Energiezufuhr sind dann die Folge.

Ferner stellt sich meinen Mandanten im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Frage, wie es danach weitergehen soll und wovon der Lebensunterhalt bestritten werden soll. Eine Kündigung führt oftmals dazu, dass staatliche Sozialleistungen (ALG I oder ALG II o.a.) in Anspruch genommen werden müssen. Nicht selten verhängt jedoch beispielsweise die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit mit der Folge, dass Arbeitslosengeld dann für mehrere Wochen, gar Monate nicht gezahlt wird. Als Fachanwältin für Sozialrecht kann ich Sie insbesondere auch zu Ansprüchen gegen die Sozialleistungsträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter etc.) beraten und auch hier Ihre Rechte durchsetzen.