Zum 01.01.2024 steigen die Regelsätze. Der Bundesrat hat der Erhöhung der Regelsätze für das Jahr 2024 zugestimmt.
Ab 01.01.2024 werden folgende Regelsätze gewährt:
- Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene) 563 Euro (+ 61 EUR)
- Regelbedarfsstufe 2 (Erwachsene Partner*innen) 506 Euro (+ 55 EUR)
- Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene; § 27b SGB XII) 451 Euro (+ 49 EUR)
- Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche 14 bis 17 Jahre) 471 Euro (+ 51 EUR)
- Regelbedarfsstufe 5 (Kind 6 bis 13 Jahre) 390 Euro (+ 42 EUR)
- Regelbedarfsstufe 6 (Kind bis 6 Jahre) 357 Euro (+ 39 EUR)
Im Jahr 2024 erhöhen sich auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf. So werden im 1. Schulhalbjahr (August 2024) 130,00 € und im 2. Schulhalbjahr 65,00 € (Februar 2024) gewährt.