Jobcenter muss bei knappem Wohnraum höhere Miete übernehmen

In einem aktuellem Eilrechtchutzverfahren hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass das Jobcenter bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen muss. Die Entscheidung erging eín einem Eilverfahren einer alleinstehenden Frau aus Bremen. Die 1976 geborene, alleinstehende Antragstellerin steht Mehr…