Rückwirkendes Kindergeld grundsätzlich nur für 6 Monate – Ausnahme möglich!
Durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.07.2019 wurde eine neue Regelung über eine Ausschlussfrist in § 70 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes eingefügt. Nach dieser Vorschrift erfolgt die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Die RMehr…