Höhere Regelsätze ab 01.01.2024
Zum 01.01.2024 steigen die Regelsätze. Der Bundesrat hat der Erhöhung der Regelsätze für das Jahr 2024 zugestimmt. Ab 01.01.2024 werden folgende Regelsätze gewährt: Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene)     563 Euro (+ 61 EUR) Regelbedarfsstufe 2 (Erwachsene Partner*innen)    506 Euro (+ 55 EUR) Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene; § 27b SGB XII)  ÂMehr…