Bundesarbeitsgericht bestätigt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – auch für Minijobber

Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.01.2023 bestätigt. Geklagt hatte ein Rettungsassistent, der bei der Beklagten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses tätiMehr…