Fristlose Kündigung wegen Vorlage eines unzutreffenden Testzertifikats
Mit Urteil vom 31.03.2022 hat das Arbeitsgericht Hamburg entschieden, dass ein Arbeitnehmer die fristlose Kündigung seines langjährigen Arbeitsverhältnisses riskiert, wenn er seinem Arbeitgeber ein aus dem Internet heruntergeladenes und ausgedrucktes Negativ-Attest vorlegt, das unzutreffend bescheinigt, der Antigen-Schnelltest sei von dem Leistungserbringer selbst durchgeführt worden, ohne dasMehr…