Aus meiner Praxis weiß ich, dass viele Bescheide der Pflegekassen fehlerhaft sind – Betroffene sollten sich wehren!
So bestätigt sich in meiner anwaltlichen Praxis immer wieder, dass Bescheide der Pflegekassen zur Einstufung in einen Pflegegrad nicht korrekt sind. Für die Betroffenen hat dies oft gravierende Folgen: Ihnen werden Leistungen vorenthalten, die ihnen eigentlich zustehen – sei es finanzielle Unterstützung, Pflegehilfsmittel oder notwendige Entlastungsangebote.
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist komplex und lässt Spielraum für Fehlbewertungen. Insbesondere bei kognitiven Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder schwankenden Krankheitsverläufen kommt es häufig zu einer zu niedrigen Einstufung. Ein fehlerhafter Pflegegrad bedeutet nicht nur weniger Geld, sondern oft auch eine schlechtere Versorgung und mehr Belastung für Angehörige. Dabei gilt: Jeder Fall sollte individuell und sorgfältig geprüft werden.
Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen wissen nicht, dass sie das Recht und im Einzelfall sogar gute Chancen haben, gegen einen Bescheid mit Widerspruch und notfalls einer Klage vorzugehen, um so auch rückwirkend Leistungen zu erhalten. Wer Zweifel an der Richtigkeit eines Bescheids hat, sollte diesen nicht einfach hinnehmen.
Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und konsequent wahrzunehmen. Neben dem Widerspruchsverfahren sollte auch der Gang vor das Sozialgericht nicht gescheut werden, wenn berechtigte Ansprüche zu Unrecht abgelehnt werden. Mit meiner fachanwaltlichen Unterstützung stehe ich Ihnen dabei zur Seite.
Eine Überprüfung des Bescheids und eine gute Begründung des Pflegebdarfs können dazu führen, dass der Pflegegrad korrigiert und die zustehenden Leistungen rückwirkend gewährt werden.
Pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf eine faire und korrekte Einstufung. Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und die Ihnen zustehenden Leistungen durchzusetzen. Lassen Sie sich nicht entmutigen – es lohnt sich, für die eigenen Ansprüche einzustehen.
Beispielhaft ein paar Fälle aus meiner Praxis:
– im Klageverfahren gewährt die Pflegekasse meiner 51-jährigen Mandantin Leistungen nach dem Pflegegrad 3 (statt zuvor nur nach dem Pflegegrad 1)
– im Klageverfahren gewährt die Pflegekasse meinem 2-jährigen Mandanten bis zu dessen 18. Lebensmonat Leistungen nach dem Pflegegrad 3 (zuvor nur nach dem Pflegegrad 2) und danach Leistungen nach dem Pflegegrad 2 (statt zuvor nur nach dem Pflegegrad 1)
– im Klageverfahren gewährt die Pflegekasse meiner 41-jährigen Mandantin Leistungen nach dem Pflegegrad 2 (statt zuvor kein Pflegegrad)
– im Widerspruchverfahren gewährt die Pflegakasse meinem 81-jährigem Mandanten wieder Leistungen nach dem Pflegegrad 2, nachdem mein Mandant zuvor auf den Pflegegrad 1 herabgestuft wurde
– im Klageverfahren gewährt die Pflegakasse meinem 70-jährigem Mandanten wieder Leistungen nach dem Pflegegrad 2, nachdem mein Mandant zuvor auf den Pflegegrad 1 herabgestuft wurde

