Arbeitgeber darf Urlaubstage nicht abrunden

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Tag umfasst, hat der Arbeitgeber ihm diesen in Bruchteilen zu gewähren. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 8.5.2018 entschieden und damit die höchstrichterliche Rechtsprechung erneut bestätigt. In der Praxis vieler Arbeitgeber werden Bruchteile von Urlaubstagen munter abgerundet. Ein Abrunden von UrlauMehr…