Volle Übernahme objektiv unangemessener Unterkunftskosten bei unmöglicher Kostensenkung

Mit Urteil vom 04.06.2019 hat das Sozialgericht Mannheim entschieden, dass eine vollständige Übernahme auch objektiv unangemessener Kosten der Unterkunft möglich ist, wenn eine sonstige Kostensenkung für die Betroffenen unmöglich ist. Im verhandelten Fall bezogen die 75-jährigen Ehepleute Altersrenten und ergänzend vom zuständigen Kreis Grundsicherung im Alter. Die 75-jährige Frau war Mehr…