Corona-Pandemie: Jobcenter muss die volle Miete übernehmen

In Corona-Zeiten muss das Jobcenter für die Dauer von 6 Monaten die tatsächliche Miete übernehmen, auch wenn diese zu teuer ist. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einer gerichtlichen Eilentscheidung am 29.09.2020 entschieden. Durch eine Sonderregelung im Sozialgesetzbuch II, die der Gesetzgeber infolge der Corona-Pandemie einführte, sollen die Jobcenter vorübergehendMehr…

Mietobergrenze: Behörde muss konkret über die Art und Weise der Suchbemühungen um kostengünstigeren Wohnraum informieren

Übersteigt die tatsächliche Miete von Leistungsberechtigten nach dem SGB II (ALG II bzw. Hartz IV) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) die jeweils maßgebliche Mietobergrenze, erhalten sie nach kurzer Zeit eine behördliche Kostensenkungsaufforderung, mit der Jobcenter und Grundsicherungsträger ihre Leistungsberechtigten regelmäßig inMehr…

Volle Übernahme objektiv unangemessener Unterkunftskosten bei unmöglicher Kostensenkung

Mit Urteil vom 04.06.2019 hat das Sozialgericht Mannheim entschieden, dass eine vollständige Übernahme auch objektiv unangemessener Kosten der Unterkunft möglich ist, wenn eine sonstige Kostensenkung für die Betroffenen unmöglich ist. Im verhandelten Fall bezogen die 75-jährigen Ehepleute Altersrenten und ergänzend vom zuständigen Kreis Grundsicherung im Alter. Die 75-jährige Frau war Mehr…