Keine dauerhaften Gehaltskürzungen ohne wirksame Vertragsänderung

Mit Urteil vom 26.04.2017 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, dauerhafte Gehaltskürzungen ohne eine wirksame Vertragsänderung aus Rücksicht auf die finanzielle Lage des Arbeitgebers hinzunehmen. Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist griechischer Staatsangehöriger und als Lehrer an einer von der beklagten RepMehr…