Kein Anspruch auf Kindergeld bei berufsbegleitender Weiterbildung

Eine den Kindergeldanspruch begründende einheitliche Erstausbildung ist nicht mehr anzunehmen, wenn die von dem Kind aufgenommene Erwerbstätigkeit bereits die hauptsächliche Tätigkeit bildet und sich die weiteren Ausbildungsmaßnahmen als eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg in dem bereits aufgenommenen Berufszweig gerichtete Nebensache darstellen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit UrMehr…