Vererbarkeit von Urlaub bei Tod des Arbeitnehmers

Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, geht dessen Urlaubsanspruch bzw. Anspruch auf Abgeltung des nicht gewährten Urlaubs auf die Erben über. Dies hat Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22.01.2019 entschieden und damit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt. Zum Fall: Die Klägerin war Witwe und Alleinerbin ihres am 20.12.2010 verstorbenen Ehemanns, Mehr…