Hartz IV steigt

Hartz IV Leistungen werden alljährlich anhand der Lohn- und Preisentwicklung angehoben, so auch zum nächsten Jahreswechsel 2021. Zum 01.01.2021 sollen die Hartz IV Sätze zum Teil erheblich steigen. Erstmalig sollen auch Mobiltelefone und Handykosten mit in die Berechnung des Hartz IV Grundbedarfs aufgenommen werden.

Besonders Kinder im Alter bis 5 Jahren sowie Jugendliche von 14 bis 17 Jahren profitieren von einer enormen Erhöhung der Hartz IV Leistungen, hier erhöht sich der monatliche Regelsatz um 11,6 bzw. 11,8 Prozent .

ab 2021 sollen folgende Regelsätze gelten:

Alleinstehende Erwachsene                439 €  (+ 7 €)
Partner in Bedarfsgemeinschaft        395 €  (+ 6 €)
Kinder im Haushalt bis 25 Jahren       351 €  (+ 6 €)
Kinder 14 bis 17 Jahre                          367 € (+ 39 €)
Kinder 6 bis 13 Jahre                            308 € (+/- 0 €)
Kinder bis 5 Jahren                               279 € (+ 29 €)

Mit der Erhöhung der Regelbedarfe steigen auch Hartz IV Mehrbedarfe, die prozentual vom maßgeblichen Regelbedarf berechnet werden.

So können Alleinerziehende mit einem Mehrbedarf bis zu 263,40 € rechnen, anstatt wie aktuell 259,20 €.
Werdende Mütter würden nach der Erhöhung einen Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 74,63 € statt 73,44 € erhalten.
Ebenso steigen die Mehrbedarfe für Warmwasser, sofern eine dezentrale Warmwasseraufbereitung besteht.

(Stand Juli 2020)