Arbeitsunfall bei Weg vom Bett ins Homeoffice?

In seiner Entscheidung vom 08.12.2021 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist. Geklagte hatte ein Kläger, der sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro befand.Mehr…