4 oder 30 Jahre? Zur Verjährung von Rückforderungen des Jobcenters bei Vergleich

Erstattungsforderungen des Jobcenters unterliegen grundsätzlich einer 4-jährigen Verjährungsfrist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gelten. Mit Urteil vom 13.08.2026 (Az. L 14 AS 1130/23) hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zur Anwendung einer 30-jährigen VerjährungsfrisMehr…