Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat noch einmal nachgerechnet und am 19.08.2020 mit dem “Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes” die Neuberechnung der Regelbedarfe ab 01.01.2021 beschlossen. Die Neuberechnung und Fortschreibung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben fÃMehr…