Ein obdachloser EU-Bürger kann Anspruch auf Hartz IV haben

Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Eilbeschluss vom 14.04.2020 entschieden, dass obdachlose EU-Ausländer, die regulär keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben, in der Extremsituation der Coronakrise ALG II-Leistungen beanspruchen können, weil der Staat verpflichtet ist, das Überleben dieser Menschen zu sichern. Vielen obdachlosen Ausländern stehen in Deutschland keine SozialleistunMehr…