Muss das Jobcenter Kosten für Haftbesuche zahlen?
Nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nahen Angehörigen in der JVA können in einer Sondersituation einen Mehrbedarf begründen, für den das Jobcenter Fahrtkosten zu übernehmen hat. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden. Geklagt hatte eine ALG II – Bezieherin, die für die Besuche ihres inhaftierten Lebensgefährten beim Jobcenter TankquitMehr…