300 EUR Kinderbonus pro Kind anrechnungsfrei

In der Corona – Krise ist die Belastung für Eltern besonders groß. Nun hat die Bundesregierung umfangreiche Wirtschaftshilfen beschlossen. Mit einem Kinderbonus in Höhe von 300 EUR pro Kind soll Familien mit geringem Einkommen unter die Arme gegriffen werden.

Der einmalige Zuschuss in Höhe von 300 EUR wird an den Elternteil von kindergeldberechtigten Kindern ausgezahlt, der monatlich das Kindergeld erhält. Der Zuschlag ist damit also an den Bezug des Kindergeldes gekoppelt. Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Befindet sich das Kind in der Ausbildung oder im Studium, wird das Kindergeld noch bis zum Alter von 25 gewährt.

Geplant ist die Auszahlung in 3 Raten a’ 100 €, die zusammen mit dem Kindergeld voraussichtlich ab Herbst 2020 überwiesen werden.

Hartz IV – Empfänger können sich freuen. Denn der Kinderbonus wird – anders als das Kindergeld – nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Es fließt also der volle Betrag an die Familien.

Zusatz:

Nunmehr stehen die Auszahlungstermine für die Zahlung des Kinderbonus fest:

Für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt.

Ein Anspruch in Höhe der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.