Gehaltsnachzahlungen können Elterngeld erhöhen

Gehaltsnachzahlungen für die bei der Berechnung des Elterngeldes maßgeblichen 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes sind bei der Bemessung des Elterngelds zu berücksichtigen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 27.06.2019 entschieden. Zum Fall: Die Klägerin erzielte vor der Geburt ihrer Tochter (25.8.2014) Gehalt aus einer abhängigen Beschäftigung. Der BeklagteMehr…