Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Lohnreduzierung muss erforderlich sein

Spricht der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Änderungskündigung zum einseitigen Eingreifen in die vereinbarte Entgeltstruktur aus, dürfen sich die in der Änderungskündigung angebotenen Änderungen des Arbeitsvertrages nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)Mehr…