Ein Antrag auf ALG II kann nach Dienstschluss des Jobcenters per E-Mail gestellt werden

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 11.07.2019 entschieden, dass ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (ALG II, Hartz IV) auch per E-Mail gestellt werden kann und sogar ein am Monatsletzten in den späten Abendstunden per E-Mail gestellter Antrag auf ALG II außerhalb der Dienstzeit des Jobcenters auf den Monatsersten zurückwirkt. Dem vom BSG entschiedenen Fall lag zugrunde, dMehr…