Kinderfreizeitbonus: 100 € ab August 2021

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass bedürftige Familien eine weitere finanzielle Unterstützung für ihre Kinder erhalten. Kinder und Jugendliche mussten durch die Beschränkungen in der Corona-Pandemie sehr viel zurückstecken. Um ihnen Ferien-, Sport- oder Freizeitaktivitäten zu ermöglichen, hat der Bund einen Kinderfreizeitbonus beschlossen.

Ab August 2021 werden pro Kind einmalig 100 Euro ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Den Kinderfreizeitbonus können Familien für Kinder unter 18 Jahren erhalten.

Stichtag ist der 1. August 2021, das heißt: Ist das Kind am 1. August 2021 bereits 18 Jahre alt, also volljährig oder wird es am 1. August 2021 18 Jahre alt, besteht kein Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus. Wird das Kind aber erst am 2. August 2021 oder später 18 Jahre alt, kann die Familie den Kinderfreizeitbonus erhalten.

Anspruchsberechtigt sind Familien, die im August 2021 eine der folgenden Leistung bezieht:

  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld,
  • Sozialhilfe nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  • Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Hatz VI, Jobcenter),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (auch wenn kein Kindergeld bezogen wird) oder
  • Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).