Corona – Auszeit (Urlaub / Ferien) für Familien

Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung wird im Rahmen der „Corona-Auszeit“ ein kostengünstiger Familienurlaub ermöglichst.

Für die Jahre 2021 und 2022 stellt das Bundesfamilienministerium insgesamt 50 Millionen Euro für die „Corona-Auszeit für Familien“ zur Verfügung.

Familien wird dadurch auf Antrag ein stark vergünstigter Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge ermöglicht. Wenn Sie zu den berechtigten Familien zählen, bezahlen Sie für einen Familienurlaub von bis zu einer Woche im Jahr nur 10 Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Ein Rechtsanspruch hierauf besteht allerdings nicht. Freie Plätze für den Urlaub mit der Familie stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung.

Wer kann die geförderten Familienferien in Anspruch nehmen?

2 Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • Die Eltern oder Elternteile haben für ihr Kind oder für ihre Kinder einen Anspruch auf Kindergeld.

Des weiteren muss eine der folgenden 3 Voraussetzungen erfüllt sein:

  • einkommensabhängig: Sie erhalten Leistungen wie zB Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV), Wohngeld oder Kinderzuschlag oder Sie haben ein kleines oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte – individuell zu ermittelnde – Einkommensgrenze fällt. Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.

oder

  • einkommensunabhängig: Ein Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 fährt mit. Das Kind muss nicht minderjährig sein.

oder

  • einkommensunabhängig: Ein Elternteil hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und mindestens ein minderjähriges Kind fährt mit.

Wann und wie lange kann der geförderte Familienurlaub in Anspruch genommen werden?

Innerhalb des Zeitraums vom 01.10.2021 bis 31.12.2022 können Familien frei wählen, wann sie den Urlaub wahrnehmen möchten. Möglich sind dann bis zu 7 Tage Familienurlaub bis Ende 2021 und weitere bis zu 7 Tage im Jahr 2022.

(Quelle: www.bundesregierung.de)