Mehr Geld ab Juli 2022: Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung

Das Bundeskabinett hat am 16.03.2022 den gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes beschlossen.

Der Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro pro Kind soll zum 1. Juli eingeführt werden. Ziel ist es, die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung als Unterstützung umgesetzt wird.

Den Sofortzuschlag sollen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten können, die Anspruch haben auf:

  • Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII);
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt;
  • oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

Der Sofortzuschlag soll unbürokratisch ohne weiteren Antrag ausgezahlt werden.

 

Des weitern wurde am 16.03.2022 beschlossen, dass es für erwachsene Leistungsberechtigte eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro geben soll. Wer Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält, wird durch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.