Rückzahlung von ALG II wegen sozialwidrigem Verhalten bei unrechtmäßiger, aber nicht angefochtener Kündigung des Arbeitsverhältnisses?

Mit Urteil vom 26.02.2022 hat das Landessozialgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass keine Rechtspflicht besteht, sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren. Insbesondere besteht keine Pflicht, eine Kündigungsschutzklage zu erheben und das damit verbundene Prozess- und Kostenrisiko sowie persönliche Unannehmlichkeiten auf sich zu nehmen. Vielmehr steht es jedem Arbeitnehmer frei,Mehr…