Besonderer Vermögensschutz bei Opfern von Gewalttaten

Mit Urteil vom 30.04.2020 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Vermögen, das aus Zahlungen einer Grundrente an ein Opfer einer Gewalttat angespart worden ist, unter dem Gesichtspunkt einer besonderen Härte geschützt sein kann und nicht aufgebraucht werden muss, bevor ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Dem Verfahren des BSG lag zugrunde, dass die Klägerin als zehnjährige OMehr…