BAG: Arbeitgber kann Corona-Testpflicht einseitig anordnen

Mit Urteil vom 01.06.2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Arbeitgeber zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein kann, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die Klägerin als Flötistin an der Bayerischen Staatsoper mit einem BruttMehr…