Ein Versagungsbescheid ist rechtswidrig, wenn das Jobcenter ausschließlich Unterlagen der Lebensgefährtin anforderte

Mit gerichtlichem Eilbeschluss vom 25.02.2020 entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG), dass die Versagung von Leistungen nach dem SGB II rechtswidrig ist, wenn es in der Sache nicht um eine nötige Beibringung von Unterlagen des Antragstellers, sondern um solche seiner Lebensgefährtin geht. Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter beantragte Hartz IV – Leistungen wegen Verletzung Mehr…