Schadensersatzzahlungen zum Ausgleich eines erlittenen Vermögensschadens sind kein Einkommen sondern Vermögen

Mit Urteil vom 09.08.2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Schadensersatzzahlungen, die ein Schädiger an den Geschädigten wegen eines erlittenen Vermögensschadens aufgrund einer Unterschlagung leisten muss, beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nicht als Einkommen, sondern als Vermögen anzusehen sind. In dem von mir vor dem Bundessozialgericht geführten VerfahrenMehr…