Jobcenter muss Fahrtkosten für Besuch bei kranker Mutter zahlen

Mit gerichtlichem Eilbeschluss vom 04.02.2020 verpflichtete das Landessozialgericht Baden-Württemberg das Jobcenter, dem Antragsteller die Fahrtkosten zur Wahrnehmung der Besuche bei seiner schwer kranken Mutter, die sich in einer Intensiv-Pflegeeinrichtung befindet, zu gewähren. Zum Fall: Der Antragsteller bezog Leitungen nach dem SGB II (ALG II). Nach einem Schlaganfall und einem darauffolMehr…