Kein Anspruch auf Mehrbedarf für Mund-Nase-Bedeckung (Maske) zum Schutz vor dem Corona-Virus

Mit gerichtlichem Eilbeschluss vom 30.04.2020 hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden, dass ALG II – Empfänger keinen Anspruch auf Mehrbedarf für eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor dem Corona-Virus haben und die Anschaffungskosten aus der Regelleistung finanzieren müssen. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Hartz IV – Empfänger aus GelsenkircheMehr…