Mietobergrenze: Behörde muss konkret über die Art und Weise der Suchbemühungen um kostengünstigeren Wohnraum informieren

Übersteigt die tatsächliche Miete von Leistungsberechtigten nach dem SGB II (ALG II bzw. Hartz IV) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) die jeweils maßgebliche Mietobergrenze, erhalten sie nach kurzer Zeit eine behördliche Kostensenkungsaufforderung, mit der Jobcenter und Grundsicherungsträger ihre Leistungsberechtigten regelmäßig inMehr…